Corporate Governance

Die Hamburg Commercial Bank bekennt sich im Interesse einer langfristigen Wertschöpfung nachdrücklich zu den Grundsätzen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle. Daher erkennt die Bank den Deutschen Corporate Governance Kodex DCGK als nicht börsennotiertes Unternehmen freiwillig an.

Nach § 161 Aktiengesetz haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften jährlich zu erklären, inwieweit ihre Corporate Governance dem DCGK entspricht oder von ihm abweicht. Nicht börsennotierte Unternehmen wie die Hamburg Commercial Bank trifft eine solche Verpflichtung nicht. Da die Grundsätze guter Corporate Governance seit vielen Jahren Teil des Selbstverständnisses der Bank sind, unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat die Ziele des Deutschen Corporate Governance Kodex und geben jährlich freiwillig eine Entsprechenserklärung zum Kodex ab. Die Hamburg Commercial Bank arbeitet darauf hin, dem DCGK möglichst weitgehend zu entsprechen. Vorstand und Aufsichtsrat erklären in der aktuellen Entsprechenserklärung, von welchen Vorschriften des Kodex die Bank zurzeit noch abweicht.

Für alle Fragen zur Corporate Governance stehen den Aktionären, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der interessierten Öffentlichkeit die in der rechten Infobox genannten Ansprechpartner zur Verfügung.

Für das Geschäftsjahr 2017 haben wir erstmalig unseren Bericht über unserer Corporate Social Responsibility (CSR-Bericht) gemäß den Anforderungen der §§315b, 315c i.V.m. 289b bis 289e HGB veröffentlicht. Sie finden den Bericht unter unserer Konzernberichterstattung .

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