UBS scheitert vor US-Gericht

Schadensersatzklage der HSH Nordbank zugelassen

Hamburg/Kiel, 31. Oktober 2008 - Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates New York hat den von der UBS gestellten Antrag auf Abweisung einer von der HSH Nordbank eingereichten Klage zurückgewiesen. Damit ist die Klage der HSH Nordbank von dem New Yorker Gericht angenommen.

Gegenstand der Klage sind Schadenersatzansprüche aus nicht eingehaltenen Absprachen und Missmanagement bei einem von der UBS verwalteten Wertpapierportfolio namens North Street 2002-4 im ursprünglichen Wert von 500 Millionen US-Dollar. Die HSH Nordbank hatte die Klage im Februar 2008 eingereicht.



„Wir werden unsere Klage mit Nachdruck weiterverfolgen und sind nicht zuletzt auch durch neue Erkenntnisse von der Tragfähigkeit unserer Argumente überzeugt“, so HSH Nordbank-Chefjurist Dr. Wolfgang Gößmann.

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