HSH Nordbank geht von Bilanzgewinn im Einzelabschluss aus

Hamburg/Kiel, 18. Februar 2009 - Das Aktiengesetz sieht vor, dass Aktiengesellschaften ihre Gewinn- und Kapitalrücklagen in den Jahresabschlüssen berücksichtigen, das heißt, diese zu entnehmen oder in sie einzustellen. Um einen belastenden Verlustvortrag für die kommenden Jahre zu vermeiden, plant die HSH Nordbank – wie andere Institute auch – Gewinn- und Kapitalrücklagen aufzulösen.

Dadurch würde im Einzelabschluss ein Bilanzgewinn nach HGB entstehen. Die HSH Nordbank hat bereits am vergangenen Freitag, 13.02.2009, in einer adhoc-Meldung darauf hingewiesen, dass sie derzeit davon ausgeht, einen Bilanzgewinn nach Feststellung des Jahresabschlusses auszuweisen.

Wird ein Bilanzgewinn ausgewiesen, sind auch entsprechende Stille Einlagen und Genusscheine zu bedienen. Diese werden von wichtigen Refinanzierungspartnern der Bank gehalten. Dabei handelt es sich um in- und ausländische institutionelle Investoren aus dem Banken-, Sparkassen-, Versicherungs- und Pensionskassenbereich. Vereinzelt zählen auch Privatpersonen zum Kreis der Halter. Diese sind aber aufgrund ihres Profils und Marktzugangs als quasi-institutionell einzustufen. Das Volumen der zu bedienenden Stillen Einlagen und Genussscheine liegt bei rund 2,5 Milliarden Euro, die darauf für 2008 zu leistenden Zinszahlungen bei rund 200 Millionen Euro.

Bereits im Dezember vergangenen Jahres hat die Hauptversammlung der HSH Nordbank beschlossen, Stille Einlagen außerhalb ihres Aktionärskreises zu bedienen, deren Kupon an einen Jahresüberschuss gekoppelt ist. Beide Ausschüttungen sind als vertrauensbildende Maßnahmen in diesem für die Bank bedeutenden Investorenkreis zu verstehen. Der Verzicht auf diese Auszahlungen würde das erhebliche Risiko mit sich bringen, dass Liquidität in Milliardenhöhe abfließt.


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