Erklärung des Aufsichtsratsvorsitzenden

Hamburg/Kiel, 18. Januar 2012 - Der Aufsichtsratsvorsitzende erklärt:

Bekanntlich hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Ende Dezember des vergangenen Jahres Anklage gegen die im Jahre 2007 tätigen früheren Vorstände der HSH Nordbank im Zusammenhang mit der so genannten Omega 55-Transaktion erhoben.

Die HSH Nordbank hat sich daraufhin unverzüglich um Zugang zu der Anklageschrift und den Beweismitteln, auf welche die Anklage sich stützt, bemüht. Ein entsprechender Antrag auf Akteneinsicht wurde indes Anfang dieses Monats vom zuständigen Gericht unter Verweis auf Beschwerden einzelner Angeschuldigter zurückgewiesen. Ob und wann die Bank Akteneinsicht erlangen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.

Ungeachtet dieser Schwierigkeiten veranlasst der Aufsichtsrat der Bank das in seinen Möglichkeiten Stehende und prüft, ob die neue Sachlage es gebietet, die bisherige Bewertung der Verantwortlichkeiten der früheren Vorstände zu ändern. Sollte dies der Fall sein, wird der Aufsichtsrat gebotene rechtliche Schritte gegen frühere Vorstandsmitglieder einleiten.

Über den Fortgang seiner Prüfungen wird der Aufsichtsrat zeitnah berichten.

Hilmar Kopper

Aufsichtsratsvorsitzender

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