Aufsichtsrat sichert Rückzahlungsansprüche gegen Prof. Dr. Dirk Jens Nonnenmacher für den Fall einer Verurteilung

Hamburg/Kiel, 8. Januar 2013 - Der Aufsichtsrat der HSH Nordbank hat heute einer Änderung des mit Prof. Dr. Dirk Jens Nonnenmacher am 15. Dezember 2010 geschlossenen Aufhebungsvertrags zugestimmt.

Gemäß dieser Vereinbarung sind die im Rahmen seines Aufhebungsvertrags geleisteten Zahlungen einschließlich Zinsen von Prof. Dr. Dirk Jens Nonnenmacher an die Bank zurückzuzahlen, sollte er in dem bei der Staatsanwaltschaft Kiel geführten Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung oder Untreue im Zusammenhang mit der Trennung von dem ehemaligen Vorstandsmitglied der Bank, Frank Roth, strafrechtlich verurteilt werden. Der Aufsichtsrat kann eine Erstattung bis spätestens einen Monat nach Kenntnisnahme von der entsprechenden rechtskräftigen Verurteilung verlangen. „Mit dieser Vereinbarung ist es der Bank gelungen, ihre Interessen in vollem Umfang nachhaltig zu wahren“, sagte Hilmar Kopper, Aufsichtsratsvorsitzender der HSH Nordbank.


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