Stellungnahme der HSH Nordbank

Alle Aktivitäten der HSH Nordbank finden unter Beachtung des nationalen wie internationalen Rechts statt Ausbau Offshore-Aktivitäten stehen nicht im Zusammenhang mit Entwicklung des Kreditersatzgeschäftes der Bank

Hamburg/Kiel, 11. Januar 2009 - Die HSH Nordbank legt Wert auf folgende Feststellungen:

Das Geschäftsmodell der HSH Nordbank beruht auf zwei Säulen. Sie hat zum einen als Regionalbank eine führende Marktposition im Firmenkundengeschäft in Norddeutschland inne. Darüber hinaus ist die Bank ein internationaler Sektorspezialist mit ausgewiesener Expertise beispielsweise als weltgrößter Schiffsfinanzierer. Hier betreut die HSH Nordbank ihre Geschäftskunden mit umfassendem Know-how weltweit und berücksichtigt dementsprechend auch internationale Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen.


In so genannten Offshore-Regionen wie beispielsweise den Cayman Islands und Kanalinseln hat die HSH Nordbank seit den 90er Jahren

a) Objektgesellschaften gegründet, um Sicherungsstrukturen im Kreditgeschäft mit Geschäftskunden zu ermöglichen

b) Refinanzierungsgesellschaften gegründet, um das internationale Funding der Bank und auch von mittelständischen Unternehmen in der Region zu stärken

c) Anteile an Private Equity Fonds als Bank gezeichnet.



Privatpersonen betreut die HSH Nordbank in diesen Regionen nicht. Es wurden auch keine Beteiligungsangebote an Privatpersonen gerichtet.

Die Engagements der HSH Nordbank sind transparent und den deutschen Behörden in vollem Umfang bekannt. Sie werden laufend und in regelmäßigen Abständen von den zuständigen Behörden überprüft. Wesentliche Beteiligungen sind in den Geschäftsberichten der HSH Nordbank ausgewiesen und somit für jedermann einsehbar.

Durch die Engagements auf den Cayman Islands oder den Kanalinseln ergeben sich für die HSH Nordbank keine Steuervorteile, noch werden dem Fiskus Steuern vorenthalten. Steuerbetrug ist ein krimineller Tatbestand mit strafrechtlichen Folgen. Daher kann mit aller Entschiedenheit der Vorwurf, die HSH Nordbank würde sich aktiv oder passiv an Steuerhinterziehung beteiligen, zurückgewiesen werden.

Bedienung stiller Einlagen

Die Liquiditätsversorgung an den internationalen Finanzmärkten ist nach wie vor angespannt. Daher ist Liquidität ein wesentlicher Erfolgsparameter für das Bankgeschäft.

Entsprechend haben die Anteilseigner der HSH Nordbank auf der Hauptversammlung am 19. Dezember 2008 eine Sonderregelung für einen Teil ihrer Stillen Einlagen beschlossen. Die Hauptversammlung und der Aufsichtsrat verstehen diese Entscheidung als eine vertrauensbildende Maßnahme in diesem für die Bank bedeutenden Investorenkreis (im Wesentlichen Versicherungen und Banken). Der Verzicht auf diese Auszahlung hätte das erhebliche Risiko mit sich gebracht, dass Liquidität in Milliardenhöhe abfließt. Die rechtliche Zulässigkeit dieser Maßnahme wurde durch ein entsprechendes Gutachten unabhängiger Sachverständiger geprüft.

Gegenstand sind Stille Einlagen, die zwischen 1997 und 2000 im Rahmen eines so genannten Private-Placements von inländischen institutionellen Anlegern erworben wurden. Das Volumen dieser Stillen Einlage beträgt 861 Millionen Euro.

Diese Stillen Einlagen sind mit einem Kupon ausgestattet, dessen Auszahlung in Höhe von 64 Millionen Euro für das jeweilige Geschäftsjahr an die Feststellung eines Jahresüberschusses der HSH Nordbank gekoppelt ist.

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