Erklärung des Aufsichtsratsvorsitzenden

Hamburg/Kiel, 10. Juli 2009 - Für die Vergütung der Vorstände der HSH Nordbank ist die Garantieerklärung der Länder maßgeblich. Im Laufe der vergangenen Tage wurden Spekulationen geäußert, die Vergütung des Vorstands stehe nicht im Einklang hiermit. Dies ist entschieden nicht so.

Alle bestehenden Verträge stehen im Einklang mit der Verpflichtung aus der Garantie. Das heißt, die Festgehälter der Vorstände werden auf 500.000 Euro begrenzt, solange eine Dividendenfähigkeit der Bank nicht gegeben ist. Der Aufsichtsrat wird sicherstellen, dass dies bei allen laufenden und künftigen Verträgen gewährleistet ist.

Darüber hinaus werden sich natürlich auch variable oder weitere Gehaltsbestandteile von Vorständen oder Leitenden Angestellten fortan im Rahmen der Garantieerklärung der Länder bewegen.

Im Falle von Herrn Nonnenmacher hatte sich der bisherige Präsidialausschuss entschieden, eine bereits im Vorjahr vereinbarte einmalige Ausgleichszahlung zu leisten.

Sie beruht auf seiner in den vergangenen Monaten ausgeübten Mehrfachfunktion als Vorstandsvorsitzender, CRO, COO und CFO. Die Zahlung erfolgt zum Teil als direkte Vergütung, zu einem anderen Teil als Altersvorsorge.

Der Aufsichtsrat wird mit hoher Priorität den Vorstand in seinen wesentlichen Funktionen vervollständigen.

Hilmar Kopper, Vorsitzender des Aufsichtsrats

10. Juli 2009

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