Einigung im EU-Verfahren: Entlastung für HSH Nordbank

Hamburg/Kiel, 21. März 2016 - Die EU-Kommission und die Bundesrepublik Deutschland haben eine Einigung im laufenden EU-Beihilfeverfahren der HSH Nordbank erzielt. Diese Einigung entspricht im Grundsatz der informellen Verständigung der Verhandlungspartner vom 19. Oktober 2015. Damit sind die für die HSH Nordbank offenen bilanzrelevanten Fragen geklärt; dazu zählt auch die Bewertung des an die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein zu übertragenden Portfolios.

Die EU bestätigt damit die bereits im Jahr 2013 vorläufig genehmigte Wiedererhöhung der Garantie von 7 auf 10 Mrd. Euro. Jetzt wird ein formeller Kommissionbeschluss auf den Weg gebracht. Die Garantie stammt aus dem Jahr 2009 und deckt ausschließlich Altrisiken bis zu diesem sieben Jahre zurückliegenden Zeitpunkt ab. Die HSH Nordbank wird ihren Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 auf dieser Grundlage aufstellen. Neuer Termin für die Bilanzpressekonferenz ist der 9. Juni 2016.

„EU-Kommission und Bund haben eine für die Bank tragfähige Einigung erzielt. Mit der anstehenden Privatisierung haben wir einen herausfordernden Weg und ein gemeinsames Ziel vor Augen“, sagte Constantin von Oesterreich, Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank AG.

Die Bank wird im Jahr 2016 im Zuge der Transaktion eine harte Kernkapitalquote (CET-1) von mehr als 12 Prozent ausweisen und damit einen im Marktvergleich angemessenen Wert zeigen. Die Verhandlungspartner haben sich darauf geeinigt, dass die HSH Nordbank einen Teil ihrer Altlasten in die Sphäre der Mehrheitseigentümer Hamburg und Schleswig-Holstein überträgt, weitere notleidende Kredite selbst am Markt veräußert und zugleich niedrigere Gebühren für die Garantie an die Ländereigner entrichtet.

Im Detail werden die Länder planmäßig zur Jahresmitte Portfolien in einer Größenordnung von zunächst 5 Mrd. Euro zu von der EU-Kommission ermittelten Übertragungspreisen übernehmen. Ein Volumen von zusätzlich bis zu 3,2 Mrd. Euro notleidender Kredite kann die Bank darüber hinaus am Markt veräußern und die daraus entstehenden Verluste dann sofort gegen die Garantie abrechnen. Darüber hinaus wird die Bank wie bereits seit Jahren ihre Altlasten kontinuierlich weiter reduzieren. Außerdem soll die HSH Nordbank nach dem Willen der EU-Kommission bis 2018 privatisiert werden. Dies kann durch den Verkauf an strategische Investoren aus dem In- oder Ausland und auch unter Mitwirkung anderer Landesbanken geschehen. Hamburg und Schleswig-Holstein werden der Vereinbarung zufolge ihren Mehrheitsanteil abgeben, dürfen gleichwohl für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren mit insgesamt 25 Prozent beteiligt bleiben.

Die EU-Entscheidung fußt auf der informellen Grundsatzeinigung vom Oktober 2015: Zentral ist die künftige Struktur der Garantiegebühren, einhergehend mit der Etablierung einer Holdinggesellschaft und einer operativen Tochtergesellschaft, die alle derzeitigen Geschäfte weiterführt. Letztere wird entlastet von den Garantiegebühren, denn die von ihr zu leistende Grundprämie für die Bereitstellung des Garantierahmens beträgt pro Jahr künftig 2,20 Prozent statt bisher 4,00 Prozent in bar. Diese wird an die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein nicht mehr auf 10 Mrd. Euro, sondern ausschließlich auf den im Zuge der Inanspruchnahme sinkenden, nicht gezogenen Teil der Garantie entrichtet.

Die Grundprämie von derzeit jährlich 400 Mio. Euro wird nach vollständiger Umsetzung der Portfoliotransaktionen spürbar sinken. Zudem fallen – anders als in der Vergangenheit – keine zusätzlichen Belastungen aus weiteren Prämienbestandteilen für die operative Gesellschaft der HSH Nordbank an.

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