HSH Nordbank stellt neues Vergütungssystem für Vorstände vor

Hamburg/Kiel, 2. Dezember 2009 - Der Aufsichtsratsvorsitzende der HSH Nordbank, Hilmar Kopper, hat heute im Rahmen einer Pressekonferenz das neue Vergütungssystem für Vorstände der Bank vorgestellt.

Das Vergütungssystem erfüllt alle verschärften rechtlich verbindlichen Anforderungen wie das Gesetz zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement im Kreditwesen (MaRisk) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Selbstverständlich wurden die Empfehlungen des Corporate Governance Codex beachtet und besonderes Augenmerk darauf gerichtet, dem Garantievertrag der Länder zu entsprechen.

Als Grundsätze gelten:

langfristiger Bemessungszeitraum, Rechtsanspruch auf variable Vergütung erst bei Dividendenfähigkeit der Bank, mehrjährige Auszahlung, Möglichkeit des Rückgriffs auf noch nicht geleistete Zahlungen, Begrenzung der Zahlungen bei Beendigung der Tätigkeit.


Die monetäre Vergütung eines jeden Vorstandsmitglieds ist durch den Garantievertrag der Länder auf 500.000 Euro beschränkt, solange die HSH Nordbank AG nicht dividendenfähig ist. Erst wenn dies eintritt, können in der Zwischenzeit erworbene Anrechnungspunkte für variable, erfolgsbezogene Vergütungen in tatsächliche Ansprüche umgewandelt werden. Sie werden dann in den drei Folgejahren ausgezahlt. Die Möglichkeit einer nachträglichen Kürzung ist Vertragsbestandteil. Im neuen Vergütungssystem ist eine Altersvorsorge in Höhe von 20 Prozent des Festgehalts vorgesehen.

Die HSH Nordbank plant bis Ende 2010 noch quartalsweise Verluste auszuweisen, ab 2011 wird die Bank wieder profitabel sein. Die Bank plant derzeit, die Dividendenfähigkeit für das Jahr 2012 zu erreichen. Ein Anspruch auf Auszahlung einer variablen Vergütung besteht erst ab Dividendenfähigkeit, variable Vergütungen an den Vorstand vor diesem Zeitpunkt sind dementsprechend ausgeschlossen. Selbst nach Erreichen der Dividendenfähigkeit wird die Vergütung nicht sofort ausgezahlt, sondern sie wird vielmehr über drei Jahre in gleichen Teilen gestreckt. Jeweils bis zu 75 % der ausstehenden Auszahlungen sind hierbei einem Rückgriff ausgesetzt, wenn nach Beurteilung des Aufsichtsrats die Qualität oder der Risikogehalt der vergüteten Arbeit im Nachhinein kritisch zu beurteilen sind. Eine Unterscheidung nach einzelnen Vorstandsmitgliedern ist dabei gewollt und möglich.

„Wir haben eine ausgewogene Balance gefunden. Auf der einen Seite werden wir den Forderungen gerecht, die Bezüge von Vorständen zu begrenzen und variable Zahlungen an den langfristigen und dauerhaften Erfolg der Bank zu koppeln. Auf der anderen Seite schaffen wir die Voraussetzung, exzellente Fachleute für die anstehenden schwierigen Aufgaben zu gewinnen“, so der Vorsitzende des Aufsichtsrats Hilmar Kopper.

Am 4. Dezember soll das Vergütungssystem auf der nächsten ordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats verabschiedet werden.

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