Martin Jonas
Leitung Investor Relations
Nachhaltige Unternehmensführung geht für die HCOB weit über die Einhaltung von Gesetzen hinaus. Die Bank erkennt seit dem Jahr 2005 den „Deutschen Corporate Governance Kodex“ (DCGK) freiwillig an. Danach sind Vorstand und Aufsichtsrat verpflichtet, jährlich im Geschäftsbericht über die Corporate Governance des Unternehmens zu berichten. Gemäß Paragraf 161 des Aktiengesetzes haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des DCGK entsprochen wurde und wird – beziehungsweise welche Empfehlungen nicht angewendet werden. Die HCOB gibt diese Entsprechenserklärung als nicht börsennotierte Gesellschaft freiwillig ab.
Mit ihrem Code of Conduct hat die Bank für ihre Belegschaft einen zentralen Orientierungsrahmen erarbeitet, in dem die wesentlichen Regeln zusammengefasst sind. Dieser umfasst neben den klassischen Compliance-Regeln, unter anderem zur Geldwäsche-, Sanktions- und Terrorismusprävention sowie der Verhinderung von sonstigen strafbaren Handlungen, klare Regeln für das das Verhalten in den Bereichen Steuern, Finanzen, Risikomanagement, Informationssicherheit, Datenschutz und Kommunikation. Die Bank toleriert keine Rechtsverstöße und sanktioniert ein solches Fehlverhalten konsequent. Für die Meldung von Verstößen sind bankinterne Stellen eingerichtet. Zusätzlich verfügen wir über eine externe Whistleblowing-Stelle, an die Hinweise anonym gemeldet werden können.