Prüfung der HSH Nordbank nach §44 KWG abgeschlossen

Hamburg/Kiel, 17. Februar 2011 - Die Anlassprüfung nach § 44 KWG der HSH Nordbank durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist abgeschlossen.

Die Ergebnisse wurden heute dem Aufsichtsrat durch den externen Rechtskoordinator Dr. Klaus Landry vorgestellt.

Die Prüfung hatte in den vergangenen Monaten die Auftrags- und Vergabeprozesse der Bank untersucht.

Zentrales Ergebnis des Prüfungsberichts ist, dass weder ein Organverschulden, noch ein schwerer oder nachhaltiger Verstoß gegen interne Anweisungen vorliegt.

Allerdings stellt der rund 300 Seiten starke Prüfungsbericht fest, dass die Regelungen der Bank zum Beschaffungsprozess nicht ausreichend und in einigen Punkten nicht konsistent waren. Die Anforderungen an die Dokumentation von Auftragsvergaben waren zudem in Teilen unzureichend.

Der Prüfungsbericht ergab aber auch, dass es kein Anzeichen dafür gibt, dass ein Organisationsverschulden auf Vorstandsebene für die Mängel in diesem Bereich vorliegt. Die Bank ist im Zuge der Optimierung der internen Kontrollsysteme (IKS) bereits seit Monaten dabei, den Beschaffungsprozess anzupassen und zu verbessern.

„Der Bericht legt dar, dass Inkonsistenzen im Vergabeprozess der Bank vorlagen. Zu keinem Zeitpunkt wurden Pflichtverletzungen des Vorstands festgestellt. Über die vom Vorstand bereits eingeleiteten Maßnahmen hinaus, ergibt sich somit für den Aufsichtsrat kein Handlungsbedarf“, so Klaus Landry.

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