Londoner Gericht weist UBS-Feststellungsklage gegen HSH Nordbank zurück

Hamburg/Kiel, 4. Juli 2008 - Das Oberste Gericht in London hat heute die seitens der UBS angestrebte Feststellungsklage gegen die HSH Nordbank in Zusammenhang mit „North Street 2002-4“ zurückgewiesen.

Die HSH Nordbank hatte im Februar dieses Jahres Klage gegen die UBS in New York eingereicht. Gegenstand der Klage sind nicht eingehaltene Absprachen und Missmanagement bei einem von der UBS verwalteten Wertpapierportfolio mit Namen „North Street 2002 -4“ im ursprünglichen Wert von 500 Millionen US-Dollar. Im Gegenzug hatte die UBS eine so genannte Feststellungsklage in London eingereicht mit dem Ziel, den Gerichtsstand von New York nach London zu verlegen.

„Die HSH Nordbank begrüßt die Entscheidung des Londoner Gerichts. Aus unserer Sicht handelte es sich hierbei um ein prozessuales Störmanöver der UBS, um den Fortgang der unsererseits gegen die UBS angestrebten Klage in New York zu verzögern“, sagt Rune Hoffmann, Pressesprecher der HSH Nordbank. Das Londoner Gericht hat Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ausgeschlossen.

Die HSH Nordbank wird ihre Klage gegen die UBS mit Nachdruck weiterverfolgen und ist überzeugt von der Tragfähigkeit ihrer Beweise.

Die HSH Nordbank AG ist eine starke Geschäftsbank im Norden Europas. Sie verfügt über eine Bilanzsumme von 204 Mrd. €. Mit rund 4.800 Mitarbeitern betreut die Bank ihre Firmenkunden und vermögenden Privatkunden rund um den Globus mit einer breiten Palette hochwertiger Bankdienstleistungen. In ihrer Kernregion Hamburg und Schleswig-Holstein ist sie für Firmenkunden Marktführer. Die HSH Nordbank ist ein anerkannter Partner der Kapitalmärkte. International liegt der Schwerpunkt auf Transport und Immobilien. Im Transportbereich deckt die HSH Nordbank die gesamte Wertschöpfungskette ab und ist weltweit größter Schiffsfinanzierer. Im Immobiliengeschäft zählt die HSH Nordbank als Dienstleister rund um die Immobilie zu den stärksten Banken in Deutschland.

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