Aufsichtsrat der HSH Nordbank zieht Konsequenzen aus Rechtsgutachten

Hamburg/Kiel, 10. November 2009 - In einer außerordentlichen Sitzung hat sich der Aufsichtsrat der HSH Nordbank AG heute mit dem von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP befasst. Nach eingehender Beratung hat der Aufsichtsrat die Bestellungen der Herren Jochen Friedrich und Peter Rieck zu Mitgliedern des Vorstands der HSH Nordbank AG mit Ablauf des 10. November 2009 widerrufen.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Hilmar Kopper ist beauftragt worden, beiden Herren die Abberufung mitzuteilen und mit ihnen einen Aufhebungsvertrag abzuschließen bzw. den Anstellungsvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Bei den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Hartmut Strauß und Eckehard Dettinger-Klemm wurden ebenfalls Pflichtverletzungen festgestellt. Der Aufsichtsrat wird auch in diesen Fällen nach eingehender Prüfung über das Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen entscheiden.

Der Aufsichtsrat hat ferner die Kanzlei ermächtigt, das Rechtsgutachten den jeweiligen Vorsitzenden der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse der Hamburger Bürgerschaft und des Schleswig-Holsteinischen Landtags zur Verfügung zu stellen.

Des Weiteren wird das Gutachten der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Verfügung gestellt.

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