Ad-hoc-Mitteilung: Stillen Einlagen und Genussrechten der HSH Nordbank drohen Verlustbeteiligung und Kuponausfall

Hamburg/Kiel, 18. Dezember 2009 - Die EU-Kommission hat dem Vorstand der HSH Nordbank und ihren Anteilseignern deutlich gemacht, dass sie nicht von ihren beihilferechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Bedienung und der Verlustteilnahme hybrider Kapitalinstrumente abrücken wird.

Den Vorgaben der EU-Kommission folgend, würde die HSH Nordbank bei Feststellung eines Jahresfehlbetrags bzw. eines Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2009 keine Ausschüttungen auf Genussrechtskapital und Stille Einlagen vornehmen dürfen. Außerdem müssten diese Eigenkapitalinstrumente am Bilanzverlust bzw. am Jahresfehlbetrag 2009 beteiligt werden. Die Höhe der Verlustbeteiligung wird mit Feststellung des Jahresabschlusses 2009 bestimmt.

Betroffen sind folgende Wertpapiere, die auf Stillen Einlagen der HSH Nordbank AG basieren und am Kapitalmarkt platziert wurden:

EUR 500.000.000 RESPARCS Funding II Limited Partnership Securities (ISIN DE0009842542) – Betroffene Kupontermine: 30.06.2010

USD 300.000.000 RESPARCS Funding Limited Partnership I Securities (ISIN XS0159207850) – Betroffene Kupontermine: 30.09.2010/ 30.12.2010/ 30.03.2011/ 30.06.2011

EUR 500.000.000 HSH Nordbank Sparc Securities (ISIN XS0142391894) – Betroffene Kupontermine: 30.06.2010

USD 500.000.000 HSH Nordbank Sphere Securities (ISIN XS0221141400) – Betroffene Kupontermine: 30.06.2010 / 30.09.2010 / 30.12.2010 / 30.03.2011

Ebenfalls betroffen sind neben den von den Anteilseignern der HSH Nordbank im Jahr 2008 gezeichneten Stillen Einlagen, privat platzierte Genussscheine und Stille Einlagen.

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